Bauprodukte-Verordnung
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EU Bauprodukteverordnung ab 01.07.2013
Ab dem 01. Juli 2013 trat die neue Bauproduktenverordnung der Europäischen Union (EU-Bauproduktenverordnung 305/2011) in Kraft.
Sie ersetzt die bisherige Bauproduktenrichtlinie, die bereits aus dem Jahre 1989 stammte.
Pflichten des Herstellers
Mit der CE-Kennzeichnung und der Leistungserklärung übernimmt der Hersteller die Verantwortung für die Konformität des Produktes mit der erklärten Leistung und für die Einhaltung aller sonstigen Bestimmungen der Bauproduktenverordnung und gegebenenfalls anderer relevanter Harmonisierungsrechtsvorschriften der EU.